Samstag, 1. März 2014

Verzicht auf staatliche Dotationen aus der Säkularisation

Aus den Enteignungen der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden staatliche Verpflichtungen z.B. zum Unterhalt kirchlicher Gebäude oder zur Bezahlung von Bischöfen und Domkapitularen, die heute etwa 250 Millionen Euro ausmachen. Das ist natürlich eine Menge Geld, aber auf ganz Deutschland bezogen und vor allem in Relation zu den üppigen Einnahmen über die Kirchensteuer wirkt die Summe dann doch verhältnismäßig bescheiden. Aber gerade in Bezug auf diese Dotationen, die sich aus 200 Jahre alten Rechten ableiten, nimmt die öffentliche Akzeptanz rapide ab. Sollen nicht andere Finanzquellen der Kirche in den Strudel der Ablehnung gezogen werden, sollten wir auf diese Rechte möglichst rasch verzichten. Diesen Vorschlag machen neben anderen Thomas von Mitschke-Collande und Gerhard Kruip, Professor für christliche Anthropologie und Sozialethik an der Universität Mainz (Herder Korrespondez 68. Jahrgang, Heft 2, Februar 2014). Das würde auch dem Anschein entgegenwirken, die Kirche sei geldgierig. Was die Glaubwürdigkeit betrifft könnten wir nur gewinnen, und die 250 Millionen Euro würden uns nicht zu heftig weh tun. Zum Ausgleich könnte die Bezahlung an den Staat für das Einziehen der Kirchensteuer reduziert werden, da in diesem Fall die staatlichen Leistungen zu hoch vergütet werden. Über die Verwendung der 250 Millionen Euro könnte die Kirche noch mitreden. Ich würde vorschlagen, den Verzicht an die Bedingung zu knüpfen, das Geld für soziale Anliegen zu verwenden.