Aus den Enteignungen der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts
entstanden staatliche Verpflichtungen z.B. zum Unterhalt kirchlicher
Gebäude oder zur Bezahlung von Bischöfen und Domkapitularen, die heute
etwa 250 Millionen Euro ausmachen. Das ist natürlich eine Menge Geld,
aber auf ganz Deutschland bezogen und vor allem in Relation zu den
üppigen Einnahmen über die Kirchensteuer wirkt die Summe dann doch
verhältnismäßig bescheiden. Aber gerade in Bezug auf diese Dotationen,
die sich aus 200 Jahre alten Rechten ableiten, nimmt die öffentliche
Akzeptanz rapide ab. Sollen nicht andere Finanzquellen der Kirche in den
Strudel der Ablehnung gezogen werden, sollten wir auf diese Rechte
möglichst rasch verzichten. Diesen Vorschlag machen neben anderen Thomas
von Mitschke-Collande
und Gerhard Kruip, Professor für christliche Anthropologie und
Sozialethik an der Universität Mainz (Herder Korrespondez 68. Jahrgang,
Heft 2, Februar 2014). Das würde auch dem Anschein entgegenwirken, die
Kirche sei geldgierig. Was die Glaubwürdigkeit betrifft könnten wir nur
gewinnen, und die 250 Millionen Euro würden uns nicht zu heftig weh tun.
Zum Ausgleich könnte die Bezahlung an den Staat für das Einziehen der
Kirchensteuer reduziert werden, da in diesem Fall die staatlichen
Leistungen zu hoch vergütet werden. Über die Verwendung der 250
Millionen Euro könnte die Kirche noch mitreden. Ich würde vorschlagen,
den Verzicht an die Bedingung zu knüpfen, das Geld für soziale Anliegen
zu verwenden.